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FAQ

Du möchtest mehr über die Tätigkeit als Zustellpartner:in bei PDW erfahren? Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Vertragsverhältnis, Arbeitszeiten, Verdienstmöglichkeiten und organisatorische Details. So weißt du genau, was dich erwartet.
Häufig gestellte Fragen:

Die Tätigkeit sowohl in der Hauszustellung, als auch in der Selbstbedienung werden auf selbständiger Werkvertragsbasis ausgeführt.

Die Höhe des Honorars richtet sich in der Hauszustellung nach der Anzahl der Exemplare und dem Zustellgebiet, in der Selbstbedienung nach der Anzahl der Geräte und der Größe des versorgten Gebietes, wie außerdem nach den individuell zu vereinbarten Tarifen je Zustell- / Selbstbedienungsgebiet.

Die tägliche Zustellung dauert zwischen 1,5 und 4 Stunden, abhängig vom Zustellgebiet, der Menge und der Effizienz der Zustellung.

Die Zustellung der Zeitungen erfolgt von Montag bis Samstag bis 06:00 Uhr und an Sonn- sowie Feiertagen bis 07:00 Uhr. Selbstbedienungsgeräte müssen ebenfalls bis 07:00 Uhr montiert sein.

Die Zustelltätigkeit muss nicht persönlich ausgeführt werden. Es können Vertreter:innen, Subunternehmer:innen oder Hilfskräfte auf eigene Kosten beauftragt werden.

Als Zustellpartner:innen müssen Sie sich selbst bei der gewerblichen Sozialversicherung (SVA) anmelden und die Steuern eigenständig abführen.

Es ist möglich, neben der Zustelltätigkeit für PDW auch für andere Unternehmen oder Zeitungsverlage tätig zu sein. Dies muss PDW nicht gemeldet werden.

Alle notwendigen Betriebsmittel, wie z. B. PKW oder Handy, müssen auf eigene Kosten bereitgestellt werden.
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